Vergaberechtnews
Die Feststellung der Wirtschaftlichkeit eines Angebots erfordert eine aktuelle und ordnungsgemäße Kostenschätzung.
Die Vergabekammer Nordbayern hat in seiner Entscheidung vom 08. 12. 2023 – Az.: RMF-SG21-3194-8-25 – klargestellt, dass die angewandte Methodik grundsätzlich geeignet sein muss, Marktpreise im Voraus zu schätzen. Weitere Erläuterungen hierzu finden Sie im Vergaberechts-Report 2025, Seite 1 f.
Der gesetzliche Regelfall bei öffentlichen Ausschreibungen ist die losweise Vergabe.
Das OLG Düsseldorf stellt im Beschluss vom 21. 08. 2024 – Az.: VII Verg 6/24 – klar, dass eine Gesamtvergabe nur ausnahmsweise in Betracht kommt. Weitere Ausführungen hierzu finden Sie im Vergaberechts-Report 2024, Seite 46 f.
Der AG kann festlegen, welche elektronischen Mittel der Bieter bei der Einreichung von elektronischen Angeboten zu verwenden hat.
Das OLG Köln stellt im Urteil vom 07. 02. 2024 – Az.: 11 U 118/20 – klar, dass GAEB-Programme, Windows-PCs und das XML-Format allgemein verfügbar und mit allgemein verbreiteten Geräten kompatibel im Sinne von § 11a Abs. 1 Satz 1 VOB/A sind. Weitere Ausführungen hierzu finden Sie im Vergaberechts-Report 2024, Seite 37 f.
Eine Bieterfrage stellt grundsätzlich keine Rüge dar.
Die Vergabekammer des Bundes stellt im Beschluss vom 08. 05. 2024 – Az.: VK 2-35/24 – klar, dass dabei aber stets auf die konkreten Umstände des Einzelfalls abzustellen ist. Weitere Ausführungen hierzu finden Sie im Vergaberechts-Report 2024, Seite 33 f.
Für das Vorliegen einer Mischkalkulation ist nicht zwingend notwendig, dass der Auftraggeber eine Konnexität zwischen ab- und aufgepreisten Preispositionen nachweist.
Die Vergabekammer Südbayern stellt in ihrer Entscheidung vom 06. 02. 2024 – Az.: 3194.Z3-3_01-23-58 – fest, dass für den Eintritt der Indizwirkung aber wenigstens ein logischer Zusammenhang zwischen den Positionen bestehen muss, der über eine reine Zufälligkeit hinausgeht. Siehe hierzu die Erläuterungen im Vergaberechts-Report 2024, Seite 29 f.
Verstöße gegen missverständliche, mehrdeutige Angaben in den Vergabeunterlagen führen nicht zum Angebotsausschluss.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat mit Beschluss vom 22. 08. 2022 – Az.: VII Verg 58/21 – betont, dass Vergabeunterlagen nicht eindeutig sind, wenn für fachkundige Unternehmen auch nach Auslegungsbemühungen mehrere Auslegungsmöglichkeiten verbleiben. Siehe hierzu die Erläuterungen im Vergaberechts-Report 2024, Seite 25 f.
Ein Irrtum bei der Kalkulation der Einheitspreise für ein Angebot in einem Vergabeverfahren berechtigt nicht zur Anfechtung.
Das OLG Stuttgart hat in seinem Urteil vom 16. 05. 2024 – Az.:2 U 146/22 – festgestellt, dass es sich nur um einen unbeachtlichen Kalkulationsirrtum handelt, wenn der Irrtum im Stadium der Willensbildung unterlaufen ist und ein Kilopreis anstatt eines Tonnenpreises angeboten wurde. Weitere Erläuterungen hierzu finden Sie im Vergaberechts-Report 2024, Seite 21 f.
Referenzleistungen müssen der ausgeschriebenen Leistung soweit ähneln, dass sie einen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung eröffnen.
Das OLG Düsseldorf stellt in seinem Beschluss vom 14. 12. 2022 – Az.: VII Verg 11/22 – fest, dass der Auftraggeber anhand von Referenzen feststellen will, ob der potenzielle Auftragnehmer Erfahrungen auf dem Gebiet der nachgefragten Leistung hat und in der Lage sein wird, den Auftrag auch tatsächlich auszuführen. Siehe hierzu die Erläuterungen im Vergaberechts-Report 2024, Seite 17 f.
Die inhaltlichen Anforderungen an die Eignung müssen für jeden Bieter gleich sein, unabhängig davon, ob er präqualifiziert ist oder nicht.
Die Vergabekammer Südbayern hat Beschluss vom 27. 02. 2024 – Az.: 3194.Z3-3_01-23-61 – festgestellt, dass ein präqualifizierter Bieter nur insoweit privilegiert ist, als er von der Beibringung der geforderten Eignungsnachweise entlastet und die inhaltliche Richtigkeit der hinterlegten Nachweise vermutet wird. Weitere Erläuterungen hierzu finden Sie im Vergaberechts-Report 2024, Seite 13 f.
Offenkundige Rechen- oder Schreibfehler, die schon ihrem Erklärungsinhalt nach keine inhaltliche Änderung der Vergabeunterlagen darstellen, führen nicht zum Angebotsausschluss.
Die Vergabekammer Thüringen hat in ihrem Beschluss vom 10. 05. 2023 – Az.: 4002-812-2023-E-003-SM – erläutert, dass bei offenkundigen, marginalen Eintragungsfehlern der Auftraggeber, soweit möglich, die notwendigen Berichtigungen selbst vornehmen kann. Weitere Details hierzu finden Sie im Vergaberechts-Report 2024, Seite 9 f.