Vergaberechtnews

Laut dem Beschluss vom 18. 09. 2024 – Az.: VII Verg 16/24 – muss neben der fehlenden Vergabereife zudem eine Information der Bieter hierüber unterblieben sein. Weitere Erläuterungen hierzu finden Sie im Vergaberechts-Report 2025, Seite 15 f.

 

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Die 2. Vergabekammer des Bundes hat in ihrem Beschluss vom 03. 07. 2024 – Az.: VK 2-51/24 – klargestellt, dass eine bloße zeitliche Verschiebung grundsätzlich keinen Aufhebungsgrund darstellt. Weitere Ausführungen hierzu finden Sie im Vergaberechts-Report 2025, Seite 9 f.

 

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Das OLG Rostock hält im Beschluss vom 10. 01. 2025 – Az.: 17 Verg 4/24 – fest, dass im Ergebnis die für eine zusammenfassende Vergabe sprechenden technischen und wirtschaftlichen Gründe überwiegen. Weitere Erläuterungen hierzu finden Sie im Vergaberechts-Report 2025, Seite 5 f.

 

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Die Vergabekammer Nordbayern hat in seiner Entscheidung vom 08. 12. 2023 – Az.: RMF-SG21-3194-8-25 – klargestellt, dass die angewandte Methodik grundsätzlich geeignet sein muss, Marktpreise im Voraus zu schätzen. Weitere Erläuterungen hierzu finden Sie im Vergaberechts-Report 2025, Seite 1 f.

 

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Das OLG Düsseldorf stellt im Beschluss vom 21. 08. 2024 – Az.: VII Verg 6/24 – klar, dass eine Gesamtvergabe nur ausnahmsweise in Betracht kommt. Weitere Ausführungen hierzu finden Sie im Vergaberechts-Report 2024, Seite 46 f.

 

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Das OLG Köln stellt im Urteil vom 07. 02. 2024 – Az.: 11 U 118/20 – klar, dass GAEB-Programme, Windows-PCs und das XML-Format allgemein verfügbar und mit allgemein verbreiteten Geräten kompatibel im Sinne von § 11a Abs. 1 Satz 1 VOB/A sind. Weitere Ausführungen hierzu finden Sie im Vergaberechts-Report 2024, Seite 37 f.

 

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Die Vergabekammer des Bundes stellt im Beschluss vom 08. 05. 2024 – Az.: VK 2-35/24 – klar, dass dabei aber stets auf die konkreten Umstände des Einzelfalls abzustellen ist. Weitere Ausführungen hierzu finden Sie im Vergaberechts-Report 2024, Seite 33 f.

 

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Die Vergabekammer Südbayern stellt in ihrer Entscheidung vom 06. 02. 2024 – Az.: 3194.Z3-3_01-23-58 – fest, dass für den Eintritt der Indizwirkung aber wenigstens ein logischer Zusammenhang zwischen den Positionen bestehen muss, der über eine reine Zufälligkeit hinausgeht. Siehe hierzu die Erläuterungen im Vergaberechts-Report 2024, Seite 29 f.

 

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Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat mit Beschluss vom 22. 08. 2022 – Az.: VII Verg 58/21 – betont, dass Vergabeunterlagen nicht eindeutig sind, wenn für fachkundige Unternehmen auch nach Auslegungsbemühungen mehrere Auslegungsmöglichkeiten verbleiben. Siehe hierzu die Erläuterungen im Vergaberechts-Report 2024, Seite 25 f.

 

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Das OLG Stuttgart hat in seinem Urteil vom 16. 05. 2024 – Az.:2 U 146/22 – festgestellt, dass es sich nur um einen unbeachtlichen Kalkulationsirrtum handelt, wenn der Irrtum im Stadium der Willensbildung unterlaufen ist und ein Kilopreis anstatt eines Tonnenpreises angeboten wurde. Weitere Erläuterungen hierzu finden Sie im Vergaberechts-Report 2024, Seite 21 f.

 

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