Vergaberechtnews
Ein Irrtum bei der Kalkulation der Einheitspreise für ein Angebot in einem Vergabeverfahren berechtigt nicht zur Anfechtung.
Das OLG Stuttgart hat in seinem Urteil vom 16. 05. 2024 – Az.:2 U 146/22 – festgestellt, dass es sich nur um einen unbeachtlichen Kalkulationsirrtum handelt, wenn der Irrtum im Stadium der Willensbildung unterlaufen ist und ein Kilopreis anstatt eines Tonnenpreises angeboten wurde. Weitere Erläuterungen hierzu finden Sie im Vergaberechts-Report 2024, Seite 21 f.
Referenzleistungen müssen der ausgeschriebenen Leistung soweit ähneln, dass sie einen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung eröffnen.
Das OLG Düsseldorf stellt in seinem Beschluss vom 14. 12. 2022 – Az.: VII Verg 11/22 – fest, dass der Auftraggeber anhand von Referenzen feststellen will, ob der potenzielle Auftragnehmer Erfahrungen auf dem Gebiet der nachgefragten Leistung hat und in der Lage sein wird, den Auftrag auch tatsächlich auszuführen. Siehe hierzu die Erläuterungen im Vergaberechts-Report 2024, Seite 17 f.
Die inhaltlichen Anforderungen an die Eignung müssen für jeden Bieter gleich sein, unabhängig davon, ob er präqualifiziert ist oder nicht.
Die Vergabekammer Südbayern hat Beschluss vom 27. 02. 2024 – Az.: 3194.Z3-3_01-23-61 – festgestellt, dass ein präqualifizierter Bieter nur insoweit privilegiert ist, als er von der Beibringung der geforderten Eignungsnachweise entlastet und die inhaltliche Richtigkeit der hinterlegten Nachweise vermutet wird. Weitere Erläuterungen hierzu finden Sie im Vergaberechts-Report 2024, Seite 13 f.
Offenkundige Rechen- oder Schreibfehler, die schon ihrem Erklärungsinhalt nach keine inhaltliche Änderung der Vergabeunterlagen darstellen, führen nicht zum Angebotsausschluss.
Die Vergabekammer Thüringen hat in ihrem Beschluss vom 10. 05. 2023 – Az.: 4002-812-2023-E-003-SM – erläutert, dass bei offenkundigen, marginalen Eintragungsfehlern der Auftraggeber, soweit möglich, die notwendigen Berichtigungen selbst vornehmen kann. Weitere Details hierzu finden Sie im Vergaberechts-Report 2024, Seite 9 f.
Das Fehlen des ausgefüllten Formblatts „Angebotsschreiben“ steht der Annahme eines rechtsverbindlichen Angebots nicht grundsätzlich entgegen.
Das OLG Rostock stellt mit seinem Beschluss vom 01. 02. 2023 – Az.: 17 Verg 3/22 – klar, dass der Auftraggeber insbesondere nicht einseitig regeln kann, dass das Angebot eines Bieters „als nicht abgegeben gilt“, wenn ein vorgegebenes Formblatt nicht verwendet wird. Weitere Ausführungen hierzu finden Sie im Vergaberechts-Report 2024, Seite 5 f.
Bei einem Auftrag über Leistungen, die zu verschiedenen Auftragsarten gehören, richtet sich die maßgebliche Auftragsart nach dem Hauptgegenstand des Vertrages.
Der Vergabesenat des OLG Schleswig stellt mit Beschluss vom 05. 12. 2023 – Az.: 54 Verg 8/23 – klar, dass dabei auf die wesentlichen, vorrangigen Verpflichtungen, die den Auftrag prägen, abzustellen ist. Weitere Erläuterungen hierzu finden Sie im Vergaberechts-Report 2024, Seite 3 f.
Der Auftraggeber kann negative Preise nicht durch die Einbeziehung von Teilnahmebedingungen, nach denen Hauptangebote mit negativen Einheitspreisen von der Wertung ausgeschlossen werden, verbieten.
Das OLG Karlsruhe stellt mit Beschluss vom 18. 08. 2023 – Az.: 15 Verg 4/23 – fest, dass § 13 EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A lediglich die Angabe korrekter Preise verlangt. Solange der Bieter bei der Kalkulation sämtliche Leistungen berücksichtigt, die zur Leistungsposition gehören, ist auch ein negativer Preis zulässig. Weitere Erläuterungen hierzu finden Sie im Vergaberechts-Report 2023, Seite 45 f.
Technische Vorgaben können einen Verstoß gegen die Pflicht zur produktneutralen Ausschreibung darstellen.
Die Vergabekammer Westfalen hat in ihrem Beschluss vom 27. 10. 2023 – Az.: VK 1-31/23 – festgestellt, dass ein Verstoß gegen § 7 EU Abs. 2 VOB/A auch vorliegen kann, wenn ohne Nennung eines Leitfabrikats durch technische Vorgaben, z. B. eine Mindestnutzschichtdicke bei Bodenbelagsarbeiten, versteckt ein bestimmtes Produkt vorgegeben wird und nur mit diesem die Anforderungen erfüllt werden können. Siehe hierzu die Erläuterungen im Vergaberechts-Report 2023, Seite 41 f.
Auch ein negativer Preis ist ein Preis, der grundsätzlich zulässig ist.
Das OLG Karlsruhe stellt mit Beschluss vom 18. 08. 2023 – Az.: 15 Verg 4/23 – klar, dass ein Bieter auch einen negativen Preis angeben darf, da auch dies ein korrekt kalkulierter Preis sein kann. Weitere Erläuterungen hierzu finden Sie im Vergaberechts-Report 2023, Seite 38 f.
Nicht nur die Verletzung einer direkt den Vertragsgegenstand ausmachenden Pflicht, sondern auch ein Verstoß gegen den kaufmännischen Teil des Vertrages bei einem vorangegangenen Auftrag kann als Schlechtleistung im Sinne von § 6e EU Abs. 6 Nr. 7 VOB/A ei
Die Vergabekammer des Bundes stellt in ihrem Beschluss vom 17. 08. 2023 – Az.: VK 2-56/23 – fest, dass für den vergaberechtlichen Ausschluss eine rechtskräftige Feststellung der Rechtmäßigkeit der erfolgten Kündigung nicht erforderlich ist. Ausreichend ist, dass der Auftraggeber von der Schlechterfüllung eine Überzeugung gewonnen hat, die vernünftigen Zweifeln Schweigen gebietet. Siehe hierzu weitere Erläuterungen im Vergaberechts-Report 2023, Seite 33 f.