Vergaberechtnews

Die Vergabekammer des Bundes stellt in ihrem Beschluss vom 18. 08. 2025 – Az.: VK 2-63/25 – klar, dass allein die Tatsache, dass bei der Ausführung von Fassadenarbeiten mehrfache Anpassungen am Gerüst erforderlich sind, die Gesamtvergabe von Fassaden- und Gerüstbauarbeiten weder technisch noch wirtschaftlich rechtfertigt. Siehe hierzu die Ausführungen im Vergaberechts-Report 2025, S. 41 f.

 

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Im Beschluss vom 28. 07. 2025 – Az.: RMF-SG21-3194-10-28 – erklärte die VK Nordbayern den Ausschluss eines Bieters wegen eines ungewöhnlich niedrigen Preises für vergaberechtswidrig, da die Vergabestelle den Preis nicht ordnungsgemäß aufgeklärt hatte. Was hierzu erforderlich ist, lesen Sie im Vergaberechts-Report 2025, S. 38 f.

 

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Nach einem Beschluss der Vergabekammer Berlin vom 04. 04. 2025 – Az.: VK-B1-03/25 – erwächst diese Pflicht jedenfalls dann aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn Bieterfragen eines anderen Bieters von der Vergabestellebeantwortet werden. Weitere Erläuterungen hierzu finden Sie im Vergaberechts-Report 2025, S. 29 f.

 

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Das VG Düsseldorf bestätigt im Urteil vom 10. 04. 2025 – Az.: 6 K 4798/21 – den Widerruf einer gewährten Förderung wegen einer zu unbestimmten Leistungsbeschreibung, die einen schweren Vergaberechtsverstoß bedeutet. Weshalb weder eine den geltenden Vergaberechtsvorschriften entsprechende funktionale noch konstruktive Leistungsbeschreibung vorlag, wird im Vergaberechts- Report 2025 auf den Seiten 25 f. ausgeführt.

 

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Die Vergabekammer Nordbayern hält in ihrem Beschluss vom 20. 02. 2025 – Az.: RMF-SG21-3194-9-31 – fest, dass dabei bei der Berechnung des Schwellenwerts auf den gekündigten Auftrag abzustellen ist. Siehe hierzu die Ausführungen im Vergaberechts-Report 2025, Seite 21 f.

 

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Die Vergabekammer Niedersachsen stellt in ihrem Beschluss vom 30. 09. 2024 – Az.: VgK-22/2024 – fest, dass ein ausschreibungspflichtiger Bauauftrag dann vorliegen kann, wenn sich der Käufer vertraglich zu einer der Kommune unmittelbar wirtschaftlich zugutekommenden Bauleistung verpflichtet. Siehe hierzu die Erläuterungen im Vergaberechts-Report 2025, Seite 17 f.

 

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Laut dem Beschluss vom 18. 09. 2024 – Az.: VII Verg 16/24 – muss neben der fehlenden Vergabereife zudem eine Information der Bieter hierüber unterblieben sein. Weitere Erläuterungen hierzu finden Sie im Vergaberechts-Report 2025, Seite 15 f.

 

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Die 2. Vergabekammer des Bundes hat in ihrem Beschluss vom 03. 07. 2024 – Az.: VK 2-51/24 – klargestellt, dass eine bloße zeitliche Verschiebung grundsätzlich keinen Aufhebungsgrund darstellt. Weitere Ausführungen hierzu finden Sie im Vergaberechts-Report 2025, Seite 9 f.

 

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Das OLG Rostock hält im Beschluss vom 10. 01. 2025 – Az.: 17 Verg 4/24 – fest, dass im Ergebnis die für eine zusammenfassende Vergabe sprechenden technischen und wirtschaftlichen Gründe überwiegen. Weitere Erläuterungen hierzu finden Sie im Vergaberechts-Report 2025, Seite 5 f.

 

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Die Vergabekammer Nordbayern hat in seiner Entscheidung vom 08. 12. 2023 – Az.: RMF-SG21-3194-8-25 – klargestellt, dass die angewandte Methodik grundsätzlich geeignet sein muss, Marktpreise im Voraus zu schätzen. Weitere Erläuterungen hierzu finden Sie im Vergaberechts-Report 2025, Seite 1 f.

 

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