Vergaberechtnews

Die Vergabekammer Niedersachsen stellt in ihrem Beschluss vom 30. 09. 2024 – Az.: VgK-22/2024 – fest, dass ein ausschreibungspflichtiger Bauauftrag dann vorliegen kann, wenn sich der Käufer vertraglich zu einer der Kommune unmittelbar wirtschaftlich zugutekommenden Bauleistung verpflichtet. Siehe hierzu die Erläuterungen im Vergaberechts-Report 2025, Seite 17 f.

 

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Laut dem Beschluss vom 18. 09. 2024 – Az.: VII Verg 16/24 – muss neben der fehlenden Vergabereife zudem eine Information der Bieter hierüber unterblieben sein. Weitere Erläuterungen hierzu finden Sie im Vergaberechts-Report 2025, Seite 15 f.

 

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Die 2. Vergabekammer des Bundes hat in ihrem Beschluss vom 03. 07. 2024 – Az.: VK 2-51/24 – klargestellt, dass eine bloße zeitliche Verschiebung grundsätzlich keinen Aufhebungsgrund darstellt. Weitere Ausführungen hierzu finden Sie im Vergaberechts-Report 2025, Seite 9 f.

 

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Das OLG Rostock hält im Beschluss vom 10. 01. 2025 – Az.: 17 Verg 4/24 – fest, dass im Ergebnis die für eine zusammenfassende Vergabe sprechenden technischen und wirtschaftlichen Gründe überwiegen. Weitere Erläuterungen hierzu finden Sie im Vergaberechts-Report 2025, Seite 5 f.

 

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Die Vergabekammer Nordbayern hat in seiner Entscheidung vom 08. 12. 2023 – Az.: RMF-SG21-3194-8-25 – klargestellt, dass die angewandte Methodik grundsätzlich geeignet sein muss, Marktpreise im Voraus zu schätzen. Weitere Erläuterungen hierzu finden Sie im Vergaberechts-Report 2025, Seite 1 f.

 

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Das OLG Düsseldorf stellt im Beschluss vom 21. 08. 2024 – Az.: VII Verg 6/24 – klar, dass eine Gesamtvergabe nur ausnahmsweise in Betracht kommt. Weitere Ausführungen hierzu finden Sie im Vergaberechts-Report 2024, Seite 46 f.

 

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Das OLG Köln stellt im Urteil vom 07. 02. 2024 – Az.: 11 U 118/20 – klar, dass GAEB-Programme, Windows-PCs und das XML-Format allgemein verfügbar und mit allgemein verbreiteten Geräten kompatibel im Sinne von § 11a Abs. 1 Satz 1 VOB/A sind. Weitere Ausführungen hierzu finden Sie im Vergaberechts-Report 2024, Seite 37 f.

 

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Die Vergabekammer des Bundes stellt im Beschluss vom 08. 05. 2024 – Az.: VK 2-35/24 – klar, dass dabei aber stets auf die konkreten Umstände des Einzelfalls abzustellen ist. Weitere Ausführungen hierzu finden Sie im Vergaberechts-Report 2024, Seite 33 f.

 

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Die Vergabekammer Südbayern stellt in ihrer Entscheidung vom 06. 02. 2024 – Az.: 3194.Z3-3_01-23-58 – fest, dass für den Eintritt der Indizwirkung aber wenigstens ein logischer Zusammenhang zwischen den Positionen bestehen muss, der über eine reine Zufälligkeit hinausgeht. Siehe hierzu die Erläuterungen im Vergaberechts-Report 2024, Seite 29 f.

 

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Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat mit Beschluss vom 22. 08. 2022 – Az.: VII Verg 58/21 – betont, dass Vergabeunterlagen nicht eindeutig sind, wenn für fachkundige Unternehmen auch nach Auslegungsbemühungen mehrere Auslegungsmöglichkeiten verbleiben. Siehe hierzu die Erläuterungen im Vergaberechts-Report 2024, Seite 25 f.

 

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