Vergaberechtnews

Das OLG Rostock stellt mit seinem Beschluss vom 01. 02. 2023 – Az.: 17 Verg 3/22 – klar, dass der Auftraggeber insbesondere nicht einseitig regeln kann, dass das Angebot eines Bieters „als nicht abgegeben gilt“, wenn ein vorgegebenes Formblatt nicht verwendet wird. Weitere Ausführungen hierzu finden Sie im Vergaberechts-Report 2024, Seite 5 f.
 

Vergaberechts-Report bestellen

Der Vergabesenat des OLG Schleswig stellt mit Beschluss vom 05. 12. 2023 – Az.: 54 Verg 8/23 – klar, dass dabei auf die wesentlichen, vorrangigen Verpflichtungen, die den Auftrag prägen, abzustellen ist. Weitere Erläuterungen hierzu finden Sie im Vergaberechts-Report 2024, Seite 3 f.
 

Vergaberechts-Report bestellen

Das OLG Karlsruhe stellt mit Beschluss vom 18. 08. 2023 – Az.: 15 Verg 4/23 – fest, dass § 13 EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A lediglich die Angabe korrekter Preise verlangt. Solange der Bieter bei der Kalkulation sämtliche Leistungen berücksichtigt, die zur Leistungsposition gehören, ist auch ein negativer Preis zulässig. Weitere Erläuterungen hierzu finden Sie im Vergaberechts-Report 2023, Seite 45 f.
 

Vergaberechts-Report bestellen

Die Vergabekammer Westfalen hat in ihrem Beschluss vom 27. 10. 2023 – Az.: VK 1-31/23 – festgestellt, dass ein Verstoß gegen § 7 EU Abs. 2 VOB/A auch vorliegen kann, wenn ohne Nennung eines Leitfabrikats durch technische Vorgaben, z. B. eine Mindestnutzschichtdicke bei Bodenbelagsarbeiten, versteckt ein bestimmtes Produkt vorgegeben wird und nur mit diesem die Anforderungen erfüllt werden können. Siehe hierzu die Erläuterungen im Vergaberechts-Report 2023, Seite 41 f.
 

Vergaberechts-Report bestellen

Das OLG Karlsruhe stellt mit Beschluss vom 18. 08. 2023 – Az.: 15 Verg 4/23 – klar, dass ein Bieter auch einen negativen Preis angeben darf, da auch dies ein korrekt kalkulierter Preis sein kann. Weitere Erläuterungen hierzu finden Sie im Vergaberechts-Report 2023, Seite 38 f.
 

Vergaberechts-Report bestellen

Die Vergabekammer des Bundes stellt in ihrem Beschluss vom 17. 08. 2023 – Az.: VK 2-56/23 – fest, dass für den vergaberechtlichen Ausschluss eine rechtskräftige Feststellung der Rechtmäßigkeit der erfolgten Kündigung nicht erforderlich ist. Ausreichend ist, dass der Auftraggeber von der Schlechterfüllung eine Überzeugung gewonnen hat, die vernünftigen Zweifeln Schweigen gebietet. Siehe hierzu weitere Erläuterungen im Vergaberechts-Report 2023, Seite 33 f.
 

Vergaberechts-Report bestellen

Die VK Sachsen stellt in ihrem Beschluss vom 14. 04. 2023 – Az.: 1/SVK/003-23 – fest, dass diese Selbstbindung durch die Vergabeunterlagen dazu führt, dass eine nachträgliche, stillschweigende Änderung dieser Selbstbindung, beispielsweise durch Versendung fristgebundener Nachforderungsschreiben per E-Mail, dann ausgeschlossen ist. Siehe hierzu die Erläuterungen im Vergaberechts-Report 2023, Seite 30 f.
 

Vergaberechts-Report bestellen

Das Bayerische Oberste Landesgericht stellt in seinem Beschluss vom 26. 05. 023 – Az.: Verg 2/23 – fest, dass es grundsätzlich allein dem Bieter obliegt, dem Auftraggeber die Information zu verschaffen, auf deren Grundlage dieser seine Schlussfolgerungen über die materielle Eignung treffen kann. Siehe hierzu die Erläuterungen im Vergaberechts-Report 2023, Seite 21 f.
 

Vergaberechts-Report bestellen

Das OLG Düsseldorf stellt in seinem Beschluss vom 08. 02. 2023 – Az.: Verg 17/22 – zudem fest, dass bei einer ausnahmsweise hiervon abweichenden Forderung des Auftraggebers, wonach Mittel bereits bei Angebotsabgabe vorhanden sein müssen, sich dies aus den Vergabeunterlagen mit der erforderlichen Klarheit und Eindeutigkeit ergeben muss. Siehe hierzu die Erläuterungen im Vergaberechts-Report 2023, Seite 17 f.
 

Vergaberechts-Report bestellen

Die 2. Vergabekammer des Bundes stellt in ihrem Beschluss vom 02. 03. 2023 – Az.: VK 2-10/23 – fest, dass der öffentliche Auftraggeber den Zuschlag auf ein Angebot ablehnen darf, wenn er die geringe Höhe des angebotenen Preises nach Prüfung nicht zufriedenstellend aufklären kann. Hinsichtlich der Frage, ob zufriedenstellend aufgeklärt werden konnte, hat der Auftraggeber einen Beurteilungsspielraum. Bieter dürfen trotz ihrer Kalkulationsfreiheit die Gesamtkosten nicht beliebig einzelnen Positionen des Leistungsverzeichnisses zuordnen. Sind Preise zwar eingetragen, jedoch offensichtlich unzutreffend, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Siehe hierzu die Erläuterungen im Vergaberechts-Report 2023, Seite 13 f.
 

Vergaberechts-Report bestellen

Fragen oder Probleme?

09466 9400-28