Zur Begründung einer Gesamtvergabe muss sich der Auftraggeber im Einzelnen mit dem grundsätzlichen Gebot der Fachlosvergabe auseinandersetzen.
Vergaberechts-Report 2/2025
Das OLG Rostock hält im Beschluss vom 10. 01. 2025 – Az.: 17 Verg 4/24 – fest, dass im Ergebnis die für eine zusammenfassende Vergabe sprechenden technischen und wirtschaftlichen Gründe überwiegen. Weitere Erläuterungen hierzu finden Sie im Vergaberechts-Report 2025, Seite 5 f.