Vergaberechtnews

Die Bindefrist bei öffentlichen Ausschreibungen darf nur in Ausnahmefällen die Regelfrist von 60 Kalendertagen überschreiten (§ 10 EU Abs. 6 S. 1 VOB/A). Näheres hierzu ist einem Beschluss der Vergabekammer Südbayern vom 05. 08. 2022 – Az.: 3194.Z3-3_01-22-29 – zu entnehmen, der im Vergaberechts-Report 2022 auf Seite 37 f. ausführlich erläutert wird.
 

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Ein Bieter, der geltend macht, aufgrund der Angaben im LV an einer wirtschaftlichen Kalkulation gehindert worden zu sein, muss das nach einem Beschluss der Vergabekammer Sachsen vom 14. 06. 2022 – Az.: 1/SVK/006/22 – bis zum Ablauf der Angebotsfrist rügen. Näheres hierzu wird im Vergaberechts-Report 2022, S. 34 erläutert.
 

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Hat der Auftraggeber Referenzen für unzureichend erachtet, darf er den Auftragnehmer nicht auffordern, weitere nachzureichen, da diese nicht berücksichtigt werden dürfen. Dies hat die Vergabekammer des Bundes mit Beschluss vom 11. 03. 2022 – Az.: VK 1-23/22 – entschieden.
 

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Auch bei einem präqualifizierten Bieter hat der Auftraggeber zu prüfen, ob die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise die im konkreten Verfahren geforderten Eignungsangaben abdecken. Einzelheiten hierzu enthält ein Beschluss des OLG Düsseldorf vom 08. 06. 2022 – Az.: Verg 19/22 –, erläutert im Vergaberechts-Report 2022, S. 25.
 

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