Vergaberechtnews

Die Vergabekammer Südbayern hat Beschluss vom 27. 02. 2024 – Az.: 3194.Z3-3_01-23-61festgestellt, dass ein präqualifizierter Bieter nur insoweit privilegiert ist, als er von der Beibringung der geforderten Eignungsnachweise entlastet und die inhaltliche Richtigkeit der hinterlegten Nachweise vermutet wird. Weitere Erläuterungen hierzu finden Sie im Vergaberechts-Report 2024, Seite 13 f.

 

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Die Vergabekammer Thüringen hat in ihrem Beschluss vom 10. 05. 2023 – Az.: 4002-812-2023-E-003-SM – erläutert, dass bei offenkundigen, marginalen Eintragungsfehlern der Auftraggeber, soweit möglich, die notwendigen Berichtigungen selbst vornehmen kann. Weitere Details hierzu finden Sie im Vergaberechts-Report 2024, Seite 9 f.
 

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Das OLG Rostock stellt mit seinem Beschluss vom 01. 02. 2023 – Az.: 17 Verg 3/22 – klar, dass der Auftraggeber insbesondere nicht einseitig regeln kann, dass das Angebot eines Bieters „als nicht abgegeben gilt“, wenn ein vorgegebenes Formblatt nicht verwendet wird. Weitere Ausführungen hierzu finden Sie im Vergaberechts-Report 2024, Seite 5 f.
 

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Der Vergabesenat des OLG Schleswig stellt mit Beschluss vom 05. 12. 2023 – Az.: 54 Verg 8/23 – klar, dass dabei auf die wesentlichen, vorrangigen Verpflichtungen, die den Auftrag prägen, abzustellen ist. Weitere Erläuterungen hierzu finden Sie im Vergaberechts-Report 2024, Seite 3 f.
 

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