Vergaberechtnews
Die Aufhebung einer Ausschreibung wegen zu hoher Baukosten bedarf einer aktuellen Kostenschätzung.
Die Überschreitung der verfügbaren Mittel kann einen Grund für eine rechtmäßige Aufhebung einer Ausschreibung im Sinne von § 17 EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A darstellen, wenn der Finanzbedarf aktuell und zutreffend ermittelt wurde. Die Vergabekammer Südbayern hat mit Beschluss vom 12. 12. 2022 – Az.: 3194.Z3-3_01-22-33 – festgestellt, dass hierzu eine Stoffpreisgleitklausel nicht ausreicht, denn diese umfasst lediglich Preissteigerungen zwischen Submission und Abrechnungszeitpunkt und kann daher eine aktuelle Kostenschätzung nicht ersetzen. Siehe hierzu die Erläuterungen im Vergaberechts-Report 2023, Seite 1 f.
VOB/A: Zulässigkeit der Verlängerung der Angebotsfrist.
Vor ihrem Ablauf kann der Auftraggeber die Angebotsfrist problemlos verlängern. Allerdings ist dies nach Ablauf der Angebotsfrist nur nach einer Aufhebung der Ausschreibung zulässig. Dies hat die erste Vergabekammer des Bundes mit Beschluss vom 13. 10. 2022 – Az.: VK 1-83/22 – entschieden. Näheres hierzu wird im Vergaberechts-Report 2022 auf Seite 45 f. dargestellt.
Zeitliche Begrenzung der Bindefristen
Die Bindefrist bei öffentlichen Ausschreibungen darf nur in Ausnahmefällen die Regelfrist von 60 Kalendertagen überschreiten (§ 10 EU Abs. 6 S. 1 VOB/A). Näheres hierzu ist einem Beschluss der Vergabekammer Südbayern vom 05. 08. 2022 – Az.: 3194.Z3-3_01-22-29 – zu entnehmen, der im Vergaberechts-Report 2022 auf Seite 37 f. ausführlich erläutert wird.
Unklares LV kann nur bis zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Ein Bieter, der geltend macht, aufgrund der Angaben im LV an einer wirtschaftlichen Kalkulation gehindert worden zu sein, muss das nach einem Beschluss der Vergabekammer Sachsen vom 14. 06. 2022 – Az.: 1/SVK/006/22 – bis zum Ablauf der Angebotsfrist rügen. Näheres hierzu wird im Vergaberechts-Report 2022, S. 34 erläutert.
Nachgereichte Referenzen können nicht berücksichtigt werden.
Hat der Auftraggeber Referenzen für unzureichend erachtet, darf er den Auftragnehmer nicht auffordern, weitere nachzureichen, da diese nicht berücksichtigt werden dürfen. Dies hat die Vergabekammer des Bundes mit Beschluss vom 11. 03. 2022 – Az.: VK 1-23/22 – entschieden.
Eignungsnachweise präqualifizierter Bieter.
Auch bei einem präqualifizierten Bieter hat der Auftraggeber zu prüfen, ob die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise die im konkreten Verfahren geforderten Eignungsangaben abdecken. Einzelheiten hierzu enthält ein Beschluss des OLG Düsseldorf vom 08. 06. 2022 – Az.: Verg 19/22 –, erläutert im Vergaberechts-Report 2022, S. 25.