Baurechtnews

Das OLG Frankfurt hält im Beschluss vom 21. 03. 2025 – Az.: 21 U 7/24 – fest, dass ein Sicherheitseinbehalt vom Auftraggeber nur aufgrund einer ergänzenden konkreten Vereinbarung mit dem Auftragnehmer beansprucht werden kann. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Baurechts-Report 2026, S. 1.

 

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Das OLG Köln hat in seinem Urteil vom 08. 11. 2023 – Az.: 16 U 171/21 – klargestellt, dass eine Verpflichtung nur ausnahmsweise besteht, wenn die berechtigten Belange des Auftragnehmers überwiegen. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Baurechts-Report 2025, S. 46 f.

 

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Das OLG München hat mit Beschluss vom 13. 08. 2024 – Az.: 28 U 4768/23 Bau – entschieden, dass der AG darlegungs- und beweispflichtig ist, da die Überschreitung der Ausführungsfrist aufgrund unzureichender Produktionsmittel mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu erwarten war. Weitere Erläuterungen hierzu finden Sie im Baurechts-Report 2025, S. 42 f.

 

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Das OLG Brandenburg entschied im Urteil vom 28. 08. 2025 – Az.: 10 U 86/24 –, dass auch bei vollständiger Mangelbeseitigung ein merkantiler Minderwert in Betracht kommt. Unter welchen Voraussetzungen dies gilt und wann ein solcher Schaden zu ersetzen ist, lesen Sie im Baurechts-Report 2025, S. 40.

 

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Der BGH hat mit Urteil vom 10. 07. 2025 – Az.: 2II ZR 59/24 – entschieden, dass ansonsten die Klausel wegen Verstoßes gegen das Tranzparenzgebot unwirksam ist. Weitere Ausführungen hierzu finden Sie im Baurechts-Report 2025, S. 29 f.

 

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Der BGH entschied im Urteil vom 16. 04. 2025 – Az.: VII ZR 236/23, dass sich die Kürzung des Werklohns für die durch die Kündigung entfallene Nachbesserungsverpflichtung nicht aus dem mangelbedingten Minderwert ergibt. Wie die Kürzung statt dessen zu ermitteln ist, lesen Sie im Baurechts-Report 2025, Seite 25.

 

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Das OLG Celle hat mit Urteil vom 14. 05. 2025 – Az.: 14 U 238/24 – entschieden, dass sich die Änderungen auf bautechnische Leistungen, den sog. Bauinhalt, betreffen müssen. Weitere Erläuterungen hierzu finden Sie im Baurechts-Report 2025, Seite 21 f.

 

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Das OLG Düsseldorf hat mit Urteil vom 27. 03. 2025 – Az.: 5 U 148/23 – entschieden, dass die vom BGH für § 2 Abs. 3 VOB/B entwickelten Grundsätze angesichts des gleichen Wortlauts auf § 2 Abs. 5 VOB/B zu übertragen sind. Weitere Ausführungen hierzu finden Sie im Baurechts-Report 2025, Seite 17 f.

 

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Der BGH weist in seinem Urteil vom 20. 02. 2025 – Az.: VII ZR 133/24 – darauf hin, dass nur im Falle weiterer Umstände, die ausnahmsweise Rechtsmissbrauch rechtfertigen, dies dem Widerrufsrecht entgegenstehen kann. Weitere Erläuterungen hierzu finden Sie im Baurechts-Report 2025, Seite 13 f.

 

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Das OLG Nürnberg hat mit Beschluss vom 14. 01. 2025 – Az.: 2 W 2077/24 Bau – festgestellt, dass das „ob“ der Abweichung durch die kundenfeindlichste Auslegung der Regelung zu ermitteln ist. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Baurechts-Report 2025, Seite 11.

 

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