Baurechtnews

Das OLG München hat mit Urteil vom 11. 11. 2024 – Az.: 19 U 200/24 – entschieden, dass es darauf ankommt, wie ein verständiger Empfänger der Nachricht die Willenserklärung nach Treu und Glauben und unter Berücksichtigung der Verkehrssitte verstehen durfte. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Baurechts-Report 2024, Seite 45 f.

 

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Das OLG Brandenburg hat mit Urteil vom 05. 09. 2024 – Az.: 12 U 3/22 – entschieden, dass es bei der Würdigung, welche Maßnahme zu welchen Preisen möglich und zumutbar war, zu berücksichtigen ist, dass der Auftraggeber keine besonderen Anstrengungen unternehmen muss, um den preisgünstigsten Drittunternehmer zu finden. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Baurechts-Report 2024, Seite 40.

 

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Das Bayerische Oberste Landesgericht hat mit Beschluss vom 14. 08. 2024 – Az.: 102 AR 84/24– entschieden, dass es ausreicht, wenn der Vertragspartner die Möglichkeit hat, sich in zumutbarer Weise Kenntnis von deren Inhalt zu verschaffen, und anschließend Einigkeit über die Geltung besteht. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Baurechts-Report 2024, Seite 33 f.

 

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Das OLG Düsseldorf hat mit Urteil vom 11. 05 .2023 – Az.: 5 U 155/22 – entschieden, dass der Auftragnehmer das mit der sachkundig begleiteten Beurteilung einhergehende Risiko einer Fehleinschätzung trägt. Weitere Ausführungen hierzu finden Sie im Baurechts-Report 2024, Seite 31 f.

 

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Das OLG Köln hat mit Beschluss vom 13. 09. 2021 – Az.: 7 U 128/20 – festgestellt, dass stattdessen entscheidend ist, wie ein verständiger, redlicher und nicht rechtlich vorgebildeter Nicht-Bauunternehmer die hier maßgeblichen ATV-Regelungen zum Übermessen ausgehend nach dem Wortlaut und Sinn und Zweck verstehen muss. Weitere Ausführungen hierzu finden Sie im Baurechts-Report 2024, Seite 25 f.

 

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Das OLG München hat mit Urteil vom 17. 08. 2022 – Az.: 27 U 3593/21 Bau – entschieden, dass die Beratungspflicht nur dann besteht, wenn es ein Informationsgefälle zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer gibt. Nur dann ist der Auftraggeber schutzbedürftig. Weitere Ausführungen hierzu finden Sie im Baurechts-Report 2024, Seite 21 f.

 

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Das OLG Oldenburg hat mit Urteil vom 14. 07. 2022 – Az.: 14 U 54/18 – festgestellt, dass der Sinn einer Nachfrist mit Kündigungsandrohung darin besteht, dem Auftragnehmer bei gehöriger Anstrengung die Chance zu eröffnen, die angedrohte Kündigung noch zu vermeiden. Weitere Ausführungen hierzu finden Sie im Baurechts-Report 2024, Seite 18.

 

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Der BGH mit Urteil vom 15. 02. 2024 – Az.: VII ZR 42/22 – festgestellt, dass das Abstellen auf die (Netto-)Auftragssumme dazu führen kann, dass die zu erbringende Strafzahlung die Grenze von 5 % des Vergütungsanspruches unter Umständen erheblich übersteigt, etwa bei geringeren Massen als bei Vertragsschluss angenommen, und deshalb zu einer unangemessenen Bevorzugung des Auftraggebers führen kann. Weitere Ausführungen hierzu finden Sie im Baurechts-Report 2024, Seite 13 f.

 

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Das OLG Hamm hat mit Beschluss vom 02. 08. 2022 – Az.: 21 U 89/21 – festgestellt, dass der Vertragspartner zudem zumindest die reale Möglichkeit haben muss, die inhaltliche Ausgestaltung der Vertragsbedingungen zu beeinflussen. Weitere Ausführungen hierzu finden Sie im Baurechts-Report 2024, Seite 9 f.

 

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Das OLG Dresden hat mit Beschluss vom 24. 11. 2022 – Az.: 14 U538/22 – festgestellt, dass sich die Dauer des Zeitraums der Nutzung und Prüfmöglichkeit nach der tatsächlichen Nutzung im Einzelfall richtet. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Baurechts-Report 2024, Seite 6 f.

 

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