Baurechtnews

Der BGH weist in seinem Urteil vom 20. 02. 2025 – Az.: VII ZR 133/24 – darauf hin, dass nur im Falle weiterer Umstände, die ausnahmsweise Rechtsmissbrauch rechtfertigen, dies dem Widerrufsrecht entgegenstehen kann. Weitere Erläuterungen hierzu finden Sie im Baurechts-Report 2025, Seite 13 f.

 

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Das OLG Nürnberg hat mit Beschluss vom 14. 01. 2025 – Az.: 2 W 2077/24 Bau – festgestellt, dass das „ob“ der Abweichung durch die kundenfeindlichste Auslegung der Regelung zu ermitteln ist. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Baurechts-Report 2025, Seite 11.

 

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Das OLG Naumburg hat mit Urteil vom 25. 05. 2023 – Az.: 2 U 126/20 – entschieden, dass eine nicht eindeutige Kündigung deshalb im Zweifel als „freie“ Kündigung anzusehen ist. Weitere Ausführungen hierzu finden Sie im Baurechts-Report 2025, Seite 5 f.

 

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Das OLG Frankfurt hat mit Beschluss vom 25. 09. 2024 – Az.: 16 U 46/24 – festgestellt, dass beim Fehlen einer solchen Regelung durch Auslegung der Vereinbarung zu ermitteln ist, ob eine entsprechende Pflicht besteht. Weitere Ausführungen hierzu finden Sie im Baurechts-Report 2025, Seite 3 f.

 

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Das OLG München hat mit Urteil vom 11. 11. 2024 – Az.: 19 U 200/24 – entschieden, dass es darauf ankommt, wie ein verständiger Empfänger der Nachricht die Willenserklärung nach Treu und Glauben und unter Berücksichtigung der Verkehrssitte verstehen durfte. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Baurechts-Report 2024, Seite 45 f.

 

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Das OLG Brandenburg hat mit Urteil vom 05. 09. 2024 – Az.: 12 U 3/22 – entschieden, dass es bei der Würdigung, welche Maßnahme zu welchen Preisen möglich und zumutbar war, zu berücksichtigen ist, dass der Auftraggeber keine besonderen Anstrengungen unternehmen muss, um den preisgünstigsten Drittunternehmer zu finden. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Baurechts-Report 2024, Seite 40.

 

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Das Bayerische Oberste Landesgericht hat mit Beschluss vom 14. 08. 2024 – Az.: 102 AR 84/24– entschieden, dass es ausreicht, wenn der Vertragspartner die Möglichkeit hat, sich in zumutbarer Weise Kenntnis von deren Inhalt zu verschaffen, und anschließend Einigkeit über die Geltung besteht. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Baurechts-Report 2024, Seite 33 f.

 

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Das OLG Düsseldorf hat mit Urteil vom 11. 05 .2023 – Az.: 5 U 155/22 – entschieden, dass der Auftragnehmer das mit der sachkundig begleiteten Beurteilung einhergehende Risiko einer Fehleinschätzung trägt. Weitere Ausführungen hierzu finden Sie im Baurechts-Report 2024, Seite 31 f.

 

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Das OLG Köln hat mit Beschluss vom 13. 09. 2021 – Az.: 7 U 128/20 – festgestellt, dass stattdessen entscheidend ist, wie ein verständiger, redlicher und nicht rechtlich vorgebildeter Nicht-Bauunternehmer die hier maßgeblichen ATV-Regelungen zum Übermessen ausgehend nach dem Wortlaut und Sinn und Zweck verstehen muss. Weitere Ausführungen hierzu finden Sie im Baurechts-Report 2024, Seite 25 f.

 

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Das OLG München hat mit Urteil vom 17. 08. 2022 – Az.: 27 U 3593/21 Bau – entschieden, dass die Beratungspflicht nur dann besteht, wenn es ein Informationsgefälle zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer gibt. Nur dann ist der Auftraggeber schutzbedürftig. Weitere Ausführungen hierzu finden Sie im Baurechts-Report 2024, Seite 21 f.

 

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