Baurechtnews

Das OLG München hat mit Urteil vom 17. 08. 2022 – Az.: 27 U 3593/21 Bau – entschieden, dass die Beratungspflicht nur dann besteht, wenn es ein Informationsgefälle zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer gibt. Nur dann ist der Auftraggeber schutzbedürftig. Weitere Ausführungen hierzu finden Sie im Baurechts-Report 2024, Seite 21 f.

 

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Das OLG Oldenburg hat mit Urteil vom 14. 07. 2022 – Az.: 14 U 54/18 – festgestellt, dass der Sinn einer Nachfrist mit Kündigungsandrohung darin besteht, dem Auftragnehmer bei gehöriger Anstrengung die Chance zu eröffnen, die angedrohte Kündigung noch zu vermeiden. Weitere Ausführungen hierzu finden Sie im Baurechts-Report 2024, Seite 18.

 

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Der BGH mit Urteil vom 15. 02. 2024 – Az.: VII ZR 42/22 – festgestellt, dass das Abstellen auf die (Netto-)Auftragssumme dazu führen kann, dass die zu erbringende Strafzahlung die Grenze von 5 % des Vergütungsanspruches unter Umständen erheblich übersteigt, etwa bei geringeren Massen als bei Vertragsschluss angenommen, und deshalb zu einer unangemessenen Bevorzugung des Auftraggebers führen kann. Weitere Ausführungen hierzu finden Sie im Baurechts-Report 2024, Seite 13 f.

 

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Das OLG Hamm hat mit Beschluss vom 02. 08. 2022 – Az.: 21 U 89/21 – festgestellt, dass der Vertragspartner zudem zumindest die reale Möglichkeit haben muss, die inhaltliche Ausgestaltung der Vertragsbedingungen zu beeinflussen. Weitere Ausführungen hierzu finden Sie im Baurechts-Report 2024, Seite 9 f.

 

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Das OLG Dresden hat mit Beschluss vom 24. 11. 2022 – Az.: 14 U538/22 – festgestellt, dass sich die Dauer des Zeitraums der Nutzung und Prüfmöglichkeit nach der tatsächlichen Nutzung im Einzelfall richtet. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Baurechts-Report 2024, Seite 6 f.

 

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Das OLG Celle hat mit Beschluss vom 21. 02. 2023 – Az.: 4 U 4/22 – festgestellt, dass insoweit darauf ankommt, ob ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der Kündigung des Auftraggebers und dem Ersatzauftrag besteht. Weitere Ausführungen hierzu finden Sie im Baurechts-Report 2024, Seite 2 f.

 

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Das OLG Braunschweig hat mit Urteil vom 16. 01. 2020 – Az.: 8 U 2/17 – festgestellt, dass der Begriff „schlüsselfertig“ die Beschreibung einer Pauschalierung des Leistungsinhalts ist und somit konkrete Leistungsbeschreibungen vorgehen. Nur wenn eine Lücke in der Leistungsbeschreibung vorliegt, kann diese durch die Pauschalangabe „schlüsselfertig“ gefüllt werden. Weitere Ausführungen hierzu finden Sie im Baurechts-Report 2023, Seite 45.

 

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Das OLG Bamberg hat mit Urteil vom 24. 08. 2023 – Az.: 12 U 58/22 – entschieden, dass der Anspruch auf Mängelbeseitigung alle Schäden umfasst, die durch einen vom Auftragnehmer verschuldeten Mangel entstanden sind. Hierzu zählt auch ein aufgrund der Nachbesserung entstandener Gewinnausfall beim Auftraggeber. Weiter Ausführungen finden Sie im Baurechts-Report 2023, Seite 41 f.

 

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Das OLG München hat mit Beschluss vom 19. 04. 2021 – Az.: 28 U 7274/20 Bau – festgestellt, dass durch eine Verbindung von Baumaterial mit dem Grundstück des Auftraggebers dieser das Eigentum an dem Material erlangt und das Material nicht ohne seine Zustimmung wieder ausgebaut werden darf. Weitere Ausführungen hierzu finden Sie im Baurechts-Report 2023, Seite 37 f.

 

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Das OLG Dresden hat mit Urteil vom 23. 06. 2023 – Az.: 22 U 2617/22 – entschieden, dass Materialien, die speziell für das vertraglich geschuldete Bauwerk beschafft wurden und sich nicht anderweitig verwerten lassen, keine ersparten Aufwendungen darstellen, so dass der Auftraggeber den aufgrund des Rückverkaufs des Materials entstandenen Verlust zu tragen hat. Weitere Ausführungen hierzu finden Sie im Baurechts-Report 2023, Seite 31 f.

 

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