Gerüstbauarbeiten stellen ein eigenes Fachlos dar.

Vergaberechts-Report 11/2025

Die Vergabekammer des Bundes stellt in ihrem Beschluss vom 18. 08. 2025 – Az.: VK 2-63/25 – klar, dass allein die Tatsache, dass bei der Ausführung von Fassadenarbeiten mehrfache Anpassungen am Gerüst erforderlich sind, die Gesamtvergabe von Fassaden- und Gerüstbauarbeiten weder technisch noch wirtschaftlich rechtfertigt. Siehe hierzu die Ausführungen im Vergaberechts-Report 2025, S. 41 f.

 

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