Vergaberechtnews

Die Vergabekammer des Bundes stellt im Beschluss vom 08. 05. 2024 – Az.: VK 2-35/24 – klar, dass dabei aber stets auf die konkreten Umstände des Einzelfalls abzustellen ist. Weitere Ausführungen hierzu finden Sie im Vergaberechts-Report 2024, Seite 33 f.

 

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Die Vergabekammer Südbayern stellt in ihrer Entscheidung vom 06. 02. 2024 – Az.: 3194.Z3-3_01-23-58 – fest, dass für den Eintritt der Indizwirkung aber wenigstens ein logischer Zusammenhang zwischen den Positionen bestehen muss, der über eine reine Zufälligkeit hinausgeht. Siehe hierzu die Erläuterungen im Vergaberechts-Report 2024, Seite 29 f.

 

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Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat mit Beschluss vom 22. 08. 2022 – Az.: VII Verg 58/21 – betont, dass Vergabeunterlagen nicht eindeutig sind, wenn für fachkundige Unternehmen auch nach Auslegungsbemühungen mehrere Auslegungsmöglichkeiten verbleiben. Siehe hierzu die Erläuterungen im Vergaberechts-Report 2024, Seite 25 f.

 

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Das OLG Stuttgart hat in seinem Urteil vom 16. 05. 2024 – Az.:2 U 146/22 – festgestellt, dass es sich nur um einen unbeachtlichen Kalkulationsirrtum handelt, wenn der Irrtum im Stadium der Willensbildung unterlaufen ist und ein Kilopreis anstatt eines Tonnenpreises angeboten wurde. Weitere Erläuterungen hierzu finden Sie im Vergaberechts-Report 2024, Seite 21 f.

 

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Das OLG Düsseldorf stellt in seinem Beschluss vom 14. 12. 2022 – Az.: VII Verg 11/22 – fest, dass der Auftraggeber anhand von Referenzen feststellen will, ob der potenzielle Auftragnehmer Erfahrungen auf dem Gebiet der nachgefragten Leistung hat und in der Lage sein wird, den Auftrag auch tatsächlich auszuführen. Siehe hierzu die Erläuterungen im Vergaberechts-Report 2024, Seite 17 f.

 

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Die Vergabekammer Südbayern hat Beschluss vom 27. 02. 2024 – Az.: 3194.Z3-3_01-23-61festgestellt, dass ein präqualifizierter Bieter nur insoweit privilegiert ist, als er von der Beibringung der geforderten Eignungsnachweise entlastet und die inhaltliche Richtigkeit der hinterlegten Nachweise vermutet wird. Weitere Erläuterungen hierzu finden Sie im Vergaberechts-Report 2024, Seite 13 f.

 

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Die Vergabekammer Thüringen hat in ihrem Beschluss vom 10. 05. 2023 – Az.: 4002-812-2023-E-003-SM – erläutert, dass bei offenkundigen, marginalen Eintragungsfehlern der Auftraggeber, soweit möglich, die notwendigen Berichtigungen selbst vornehmen kann. Weitere Details hierzu finden Sie im Vergaberechts-Report 2024, Seite 9 f.
 

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Das OLG Rostock stellt mit seinem Beschluss vom 01. 02. 2023 – Az.: 17 Verg 3/22 – klar, dass der Auftraggeber insbesondere nicht einseitig regeln kann, dass das Angebot eines Bieters „als nicht abgegeben gilt“, wenn ein vorgegebenes Formblatt nicht verwendet wird. Weitere Ausführungen hierzu finden Sie im Vergaberechts-Report 2024, Seite 5 f.
 

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Der Vergabesenat des OLG Schleswig stellt mit Beschluss vom 05. 12. 2023 – Az.: 54 Verg 8/23 – klar, dass dabei auf die wesentlichen, vorrangigen Verpflichtungen, die den Auftrag prägen, abzustellen ist. Weitere Erläuterungen hierzu finden Sie im Vergaberechts-Report 2024, Seite 3 f.
 

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