Vergaberechtnews
Offenkundige Rechen- oder Schreibfehler, die schon ihrem Erklärungsinhalt nach keine inhaltliche Änderung der Vergabeunterlagen darstellen, führen nicht zum Angebotsausschluss.
Die Vergabekammer Thüringen hat in ihrem Beschluss vom 10. 05. 2023 – Az.: 4002-812-2023-E-003-SM – erläutert, dass bei offenkundigen, marginalen Eintragungsfehlern der Auftraggeber, soweit möglich, die notwendigen Berichtigungen selbst vornehmen kann. Weitere Details hierzu finden Sie im Vergaberechts-Report 2024, Seite 9 f.
Das Fehlen des ausgefüllten Formblatts „Angebotsschreiben“ steht der Annahme eines rechtsverbindlichen Angebots nicht grundsätzlich entgegen.
Das OLG Rostock stellt mit seinem Beschluss vom 01. 02. 2023 – Az.: 17 Verg 3/22 – klar, dass der Auftraggeber insbesondere nicht einseitig regeln kann, dass das Angebot eines Bieters „als nicht abgegeben gilt“, wenn ein vorgegebenes Formblatt nicht verwendet wird. Weitere Ausführungen hierzu finden Sie im Vergaberechts-Report 2024, Seite 5 f.
Bei einem Auftrag über Leistungen, die zu verschiedenen Auftragsarten gehören, richtet sich die maßgebliche Auftragsart nach dem Hauptgegenstand des Vertrages.
Der Vergabesenat des OLG Schleswig stellt mit Beschluss vom 05. 12. 2023 – Az.: 54 Verg 8/23 – klar, dass dabei auf die wesentlichen, vorrangigen Verpflichtungen, die den Auftrag prägen, abzustellen ist. Weitere Erläuterungen hierzu finden Sie im Vergaberechts-Report 2024, Seite 3 f.