Planerrechtnews

Das OLG Jena sieht dies im Urteil vom 30. 10. 2025 – Az.: 8 U 533/24 – bei einer Bezeichnung „Passivenergiehaus als Bürogebäude“ als nicht gegeben an. Erläuterungen hierzu enthält der Planerrechts-Report 2026, S. 2 f.

 

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Die Vergabekammer Thüringen hat im Beschluss vom 20. 06. 2025 – Az.: 5090-250-4004/67 – zudem festgestellt, dass Wettbewerbsarbeiten, die zwingende Vorgaben nicht einhalten, auszuschließen sind. Erläuterungen hierzu enthält der Planerrechts-Report 2025, S. 46 f.

 

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Das OLG Köln stellt im Beschluss vom 14. 10. 2025 – Az.: 9 U 50/25 – fest, dass das erforderliche Pflichtbewusstsein und Pflichtverletzungsbewusstsein hinzukommen muss. Ausführungen hierzu enthält der Planerrechts-Report 2025, S. 43 f.

 

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Das OLG Köln wies im Urteil vom 11. 05. 2023 – Az.: 7 U 96/22 – Honorarmehrforderungen eines Planers für eine längere Ausführungszeit als unbegründet zurück. Welche Voraussetzungen für die Mehrforderung hätten erfüllt sein müssen, finden Sie im Planerrechts- Report 2025, S. 40.

 

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Das OLG Köln hat mit Urteil vom 08. 05. 2025 – Az.: 19 U 79/22 – entschieden, dass ein Umstand vorliegen muss, der eine Änderung der anrechenbaren Kosten zur Folge hat. Weitere Details hierzu enthält der Planerrechts-Report 2025, S. 29 f.

 

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Das OLG Frankfurt entschied im Urteil vom 17. 02. 2025 – Az.: 29 U 42/24, unter welchen Voraussetzungen ausnahmsweise kein Fernabsatzvertrag vorliegt, der zu einem Widerrufsrecht des Verbrauchers führt, selbst wenn allein Fernkommunikationsmittel zum Vertragsschluss genutzt wurden. Die Voraussetzungen für diese Ausnahme sind im Planerrechts-Report 2025 auf den Seiten 25 f. dargestellt.

 

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Das OLG Düsseldorf weist mit Urteil vom 20. 02. 2025 – Az.: 5 U 102/23 – darauf hin, dass die Heranziehung fortgeschriebener Honorartafeln üblich ist. Ausführungen hierzu enthält der Planerrechts-Report 2025, Seite 21 f.

 

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OLG Bamberg weist mit Urteil vom 25. 01. 2024 – Az.: 12 U 38/22 – darauf hin, dass er ohne Angaben hierzu, auch nicht zumindest die übliche Vergütung erhält. Ausführungen hierzu enthält der Planerrechts-Report 2025, Seite 18 f.

 

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Laut Urteil des OLG Naumburg vom 21.12.2023 – Az.: 2 U 138/22 – kann nur dann beurteilt werden, ob die Kostengrenze eingehalten wird. Zusätzliche Informationen hierzu enthält der Planerrechts-Report 2025, Seite 14 f.

 

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Laut Urteil des OLG Stuttgart vom 17. 12. 2024 – Az.: 10 U 38/24 – muss dafür der Planer die Auftraggeberin auf die Bedeutung der a. a. R. d. T. und auf die Konsequenzen und Risiken einer abweichenden Ausführung hinweisen. Erläuterungen hierzu enthält der Planerrechts-Report 2025, Seite 9 f.

 

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