Planerrechtnews
Enthält der Auftraggeber Unterlagen zur Kostenberechnung vor, reicht eine sorgfältige Schätzung des Architekten zur Erfüllung seiner Erstdarlegungslast aus.
Das OLG Celle hat mit Urteil vom 11. 02. 2026 – Az.: 14 U 172/2 – klargestellt, dass der Auftraggeber die Schätzung unter Vorlage seiner Unterlagen konkret bestreiten muss, bevor der Architekt seinen Vortrag vertiefen muss. Ausführungen hierzu enthält der Planerrechts-Report 2026, S. 29 f.
Das Genehmigungsrisiko kann einzelvertraglich auf den Auftraggeber übertragen werden.
Das OLG München stellt im Beschluss vom 25. 07. 2025 – Az.: 27 U 3575/24 – fest, dass deshalb auch keine Schadensersatzansprüche in Frage kommen. Ausführungen hierzu enthält der Planerrechts-Report 2026, S. 13 f.
Ein Generalunternehmer-Zuschlag wird bei den anrechenbaren Kosten nicht berücksichtigt.
Das OLG Düsseldorf stellt im Urteil vom 19. 12 .2026 – Az.: 22 U 26/25 – klar, dass ein mit der Planung und Objektüberwachung beauftragter Planer bei der Ermittlung der anrechenbaren Kosten den von einem Generalunternehmer angesetzten Zuschlag für die Koordination und Haftung für seine Nachunternehmer nicht ansetzen darf. Weitere Informationen hierzu enthält der Planer-Rechtsreport 2026, S. 5.
Eine Beschaffenheitsvereinbarung nach § 633 Abs. 2 S. 1 BGB setzt voraus, dass konkrete Anforderungen festgelegt werden, die die zu erstellende Planung erfüllen muss.
Das OLG Jena sieht dies im Urteil vom 30. 10. 2025 – Az.: 8 U 533/24 – bei einer Bezeichnung „Passivenergiehaus als Bürogebäude“ als nicht gegeben an. Erläuterungen hierzu enthält der Planerrechts-Report 2026, S. 2 f.
Auch Planungswettbewerbe, die einem Verhandlungsverfahren nach VgV vorgeschaltet sind, können der Nachprüfung unterliegen.
Die Vergabekammer Thüringen hat im Beschluss vom 20. 06. 2025 – Az.: 5090-250-4004/67 – zudem festgestellt, dass Wettbewerbsarbeiten, die zwingende Vorgaben nicht einhalten, auszuschließen sind. Erläuterungen hierzu enthält der Planerrechts-Report 2025, S. 46 f.
Ein eindeutiger Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Technik belegt noch nicht allein, dass ein Pflichtverstoß vorliegt, der den Haftpflichtversicherungsschutz entfallen lässt.
Das OLG Köln stellt im Beschluss vom 14. 10. 2025 – Az.: 9 U 50/25 – fest, dass das erforderliche Pflichtbewusstsein und Pflichtverletzungsbewusstsein hinzukommen muss. Ausführungen hierzu enthält der Planerrechts-Report 2025, S. 43 f.
Eine längere Bauzeit bedeutet nicht automatisch mehr Honorar.
Das OLG Köln wies im Urteil vom 11. 05. 2023 – Az.: 7 U 96/22 – Honorarmehrforderungen eines Planers für eine längere Ausführungszeit als unbegründet zurück. Welche Voraussetzungen für die Mehrforderung hätten erfüllt sein müssen, finden Sie im Planerrechts- Report 2025, S. 40.
Für eine fortgeschriebene Kostenberechnung ist eine Änderung des Umfangs der beauftragten Leistungen notwendig, die dazu führt, dass sich die anrechenbaren Kosten ändern.
Das OLG Köln hat mit Urteil vom 08. 05. 2025 – Az.: 19 U 79/22 – entschieden, dass ein Umstand vorliegen muss, der eine Änderung der anrechenbaren Kosten zur Folge hat. Weitere Details hierzu enthält der Planerrechts-Report 2025, S. 29 f.
Trotz Verhandlungen und Vertragsschluss ausschließlich mit Fernkommunikationsmitteln: Kein Fernabsatzvertrag!
Das OLG Frankfurt entschied im Urteil vom 17. 02. 2025 – Az.: 29 U 42/24, unter welchen Voraussetzungen ausnahmsweise kein Fernabsatzvertrag vorliegt, der zu einem Widerrufsrecht des Verbrauchers führt, selbst wenn allein Fernkommunikationsmittel zum Vertragsschluss genutzt wurden. Die Voraussetzungen für diese Ausnahme sind im Planerrechts-Report 2025 auf den Seiten 25 f. dargestellt.
Liegen die anrechenbaren Kosten oberhalb des Höchstbetrages der Honorartafel, finden die Mindestsätze als „Taxe“ nach § 632 Abs.2 BGB Anwendung.
Das OLG Düsseldorf weist mit Urteil vom 20. 02. 2025 – Az.: 5 U 102/23 – darauf hin, dass die Heranziehung fortgeschriebener Honorartafeln üblich ist. Ausführungen hierzu enthält der Planerrechts-Report 2025, Seite 21 f.


