Planerrechtnews

Das OLG Köln hat mit Beschluss vom 22. 12. 2021 – Az.: 16 U 182/20 – entschieden, dass eine schwerwiegende Veränderung im Sinne von § 313 BGB allerdings erst ab einer Überschreitung der geplanten Bauzeit von rund einem Viertel vorliegt. Weitere Details hierzu enthält der Planerrechts-Report 2024, Seite 21 f.

 

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Das OLG Frankfurt stellt in seinem Beschluss vom 02. 03. 2023 – Az.: 21 U 69/21 – fest, dass der Planer regelmäßig im Rahmen der Rechnungsprüfung nur die bautechnischen und baubetrieblichen-kalkulatorischen Voraussetzungen für die Berechtigung der abgerechneten Werklohnforderung zu prüfen hat. Ausführungen hierzu enthält der Planerrechts-Report 2024, Seite 17 f.

 

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Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 26. 06. 2023 – Az.: 29 U 210/21 – entschieden, dass der Auftraggeber zur fristlosen Kündigung berechtigt ist, wenn der Auftragnehmer vertragswidrig erkennen lässt, seine Pflichten nicht mehr erfüllen zu wollen. Weitere Details hierzu enthält der Planerrechts-Report 2024, Seite 13 f.

 

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Das VG Düsseldorf stellt in seinem Beschluss vom 17. 01. 2024 – Az.: 36 K 8276/23 U – klar, dass hierfür eine tatsächliche und rechtlich abgesicherte Möglichkeit der Einflussnahme auf das Produkt bestehen muss. Erläuterungen hierzu enthält der Planerrechts-Report 2024, Seite 12.
 

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Das LG Frankfurt/Main hat mit Urteil vom 26. 06 .2023 – Az.: 2-26 O 144/22 – festgestellt, dass es bei der Frage, ob jemand Verbraucherrechte geltend machen könne, nicht auf die jeweiligen Rechtskenntnisse, sondern allein auf den Zweck des Handelns ankomme. Ausführungen hierzu enthält der Planerrechts-Report 2023, Seite 8.
 

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Das OLG Hamm hat mit Urteil vom 09. 06. 2022 – Az.: 24 U 38/21 – festgestellt, dass ein Planer sich an die vertraglich vereinbarten Planungsziele halten muss, solange er die Abweichung nicht mit dem Auftraggeber vereinbart hat. Ausführungen hierzu enthält der Planerrechts-Report 2023, Seite 3 f.
 

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Das OLG Celle hat mit Urteil vom 02. 08. 2023 – Az.: 14 U 200/19 dabei klargestellt, dass der „Wert bzw. Preis“ einer Neugestaltung in diesem Zusammenhang nicht zu berücksichtigen ist. Ausführungen hierzu enthält der Planerrechts-Report 2023, Seite 45 f.
 

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Das OLG München hat in seinem Beschluss vom 04. 02. 2021 – Az.: 28 U 2756/20 Bau – festgestellt, dass es in einem solchen Fall, in dem der Planer bewusst die Zwangslage seines Auftraggebers ausnutzt und dadurch ein grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung entsteht, diese Vereinbarung sittenwidrig ist. Ausführungen hierzu enthält der Planerrechts-Report 2023, Seite 43 f.
 

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Das OLG Naumburg hat mit Urteil vom 29. 12. 2022 – Az.: 2 U 156/21 – festgestellt, dass ein Planer auch bei der Einschaltung von Fachunternehmen zumindest skizzenhafte Vorgaben für die fachgerechte Ausführung machen muss und er sich nicht auf die Fachkenntnis des Unternehmens verlassen darf. Ausführungen hierzu enthält der Planerrechts-Report 2023, Seite 38 f.
 

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Das LSG Baden-Württemberg stellt mit Urteil vom 12. 05. 2023 – Az.: L 8 BA 2807/22 – klar, dass es bei der Abgrenzung zwischen einer sozialversicherungspflichtigen abhängigen Beschäftigung und einer selbständigen Tätigkeit im Rahmen der Abwägung aller Gesamtumstände insbesondere für eine selbständige Tätigkeit spricht, wenn der Planer über besondere Fachkenntnisse und eine hohe Expertise verfügt. Ausführungen hierzu enthält der Planerrechts-Report 2023, Seite 35 f.
 

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