Die Feststellung der Wirtschaftlichkeit eines Angebots erfordert eine aktuelle und ordnungsgemäße Kostenschätzung.
Vergaberechts-Report 1/2025
Die Vergabekammer Nordbayern hat in seiner Entscheidung vom 08. 12. 2023 – Az.: RMF-SG21-3194-8-25 – klargestellt, dass die angewandte Methodik grundsätzlich geeignet sein muss, Marktpreise im Voraus zu schätzen. Weitere Erläuterungen hierzu finden Sie im Vergaberechts-Report 2025, Seite 1 f.