Unklare Leistungsbeschreibung: Förderung weg!
Vergaberechts-Report 7/2025
Das VG Düsseldorf bestätigt im Urteil vom 10. 04. 2025 – Az.: 6 K 4798/21 – den Widerruf einer gewährten Förderung wegen einer zu unbestimmten Leistungsbeschreibung, die einen schweren Vergaberechtsverstoß bedeutet. Weshalb weder eine den geltenden Vergaberechtsvorschriften entsprechende funktionale noch konstruktive Leistungsbeschreibung vorlag, wird im Vergaberechts- Report 2025 auf den Seiten 25 f. ausgeführt.