Unklare Leistungsbeschreibung: Förderung weg!

Vergaberechts-Report 7/2025

Das VG Düsseldorf bestätigt im Urteil vom 10. 04. 2025 – Az.: 6 K 4798/21 – den Widerruf einer gewährten Förderung wegen einer zu unbestimmten Leistungsbeschreibung, die einen schweren Vergaberechtsverstoß bedeutet. Weshalb weder eine den geltenden Vergaberechtsvorschriften entsprechende funktionale noch konstruktive Leistungsbeschreibung vorlag, wird im Vergaberechts- Report 2025 auf den Seiten 25 f. ausgeführt.

 

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