Sich von der Nachbesserungspflicht nach § 650f Abs. 5 BGB frei zu kündigen, kann sich lohnen!
Baurechts-Report 7/2025
Der BGH entschied im Urteil vom 16. 04. 2025 – Az.: VII ZR 236/23, dass sich die Kürzung des Werklohns für die durch die Kündigung entfallene Nachbesserungsverpflichtung nicht aus dem mangelbedingten Minderwert ergibt. Wie die Kürzung statt dessen zu ermitteln ist, lesen Sie im Baurechts-Report 2025, Seite 25.