Leistungsänderungen, die sich auf die Bauzeit beziehen, sind kein Fall des § 650b Abs. 1 S. 1 BGB.
Baurechts-Report 6/2025
Das OLG Celle hat mit Urteil vom 14. 05. 2025 – Az.: 14 U 238/24 – entschieden, dass sich die Änderungen auf bautechnische Leistungen, den sog. Bauinhalt, betreffen müssen. Weitere Erläuterungen hierzu finden Sie im Baurechts-Report 2025, Seite 21 f.