Enthält ein Rahmenvertrag eine ausdrückliche wirksame Regelung zur Verpflichtung, Einzelaufträge zu erteilen, ist sie maßgeblich.
Baurechts-Report 1/2025
Das OLG Frankfurt hat mit Beschluss vom 25. 09. 2024 – Az.: 16 U 46/24 – festgestellt, dass beim Fehlen einer solchen Regelung durch Auslegung der Vereinbarung zu ermitteln ist, ob eine entsprechende Pflicht besteht. Weitere Ausführungen hierzu finden Sie im Baurechts-Report 2025, Seite 3 f.