Sind die Voraussetzungen für ein gesetzliches Widerrufsrecht eines Verbrauchers erfüllt, kann es in der Regel nicht über den Grundsatz von Treu und Glauben umgangen werden.
Baurechts-Report 4/2025
Der BGH weist in seinem Urteil vom 20. 02. 2025 – Az.: VII ZR 133/24 – darauf hin, dass nur im Falle weiterer Umstände, die ausnahmsweise Rechtsmissbrauch rechtfertigen, dies dem Widerrufsrecht entgegenstehen kann. Weitere Erläuterungen hierzu finden Sie im Baurechts-Report 2025, Seite 13 f.