Unklarheiten in der Kündigungserklärung gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Baurechts-Report 2/2025

Das OLG Naumburg hat mit Urteil vom 25. 05. 2023 – Az.: 2 U 126/20 – entschieden, dass eine nicht eindeutige Kündigung deshalb im Zweifel als „freie“ Kündigung anzusehen ist. Weitere Ausführungen hierzu finden Sie im Baurechts-Report 2025, Seite 5 f.

 

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