Bei einem Verweis auf online abrufbare AGB muss auf eine konkrete Fassung der AGB Bezug genommen werden.
Baurechts-Report 8/2025
Der BGH hat mit Urteil vom 10. 07. 2025 – Az.: 2II ZR 59/24 – entschieden, dass ansonsten die Klausel wegen Verstoßes gegen das Tranzparenzgebot unwirksam ist. Weitere Ausführungen hierzu finden Sie im Baurechts-Report 2025, S. 29 f.