Baurechtnews

Der BGH weist in seinem Urteil vom 20. 02. 2025 – Az.: VII ZR 133/24 – darauf hin, dass nur im Falle weiterer Umstände, die ausnahmsweise Rechtsmissbrauch rechtfertigen, dies dem Widerrufsrecht entgegenstehen kann. Weitere Erläuterungen hierzu finden Sie im Baurechts-Report 2025, Seite 13 f.

 

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Das OLG Nürnberg hat mit Beschluss vom 14. 01. 2025 – Az.: 2 W 2077/24 Bau – festgestellt, dass das „ob“ der Abweichung durch die kundenfeindlichste Auslegung der Regelung zu ermitteln ist. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Baurechts-Report 2025, Seite 11.

 

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Das OLG Naumburg hat mit Urteil vom 25. 05. 2023 – Az.: 2 U 126/20 – entschieden, dass eine nicht eindeutige Kündigung deshalb im Zweifel als „freie“ Kündigung anzusehen ist. Weitere Ausführungen hierzu finden Sie im Baurechts-Report 2025, Seite 5 f.

 

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Das OLG Frankfurt hat mit Beschluss vom 25. 09. 2024 – Az.: 16 U 46/24 – festgestellt, dass beim Fehlen einer solchen Regelung durch Auslegung der Vereinbarung zu ermitteln ist, ob eine entsprechende Pflicht besteht. Weitere Ausführungen hierzu finden Sie im Baurechts-Report 2025, Seite 3 f.

 

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