Baurechtnews

Das OLG Oldenburg hat mit Urteil vom 14. 07. 2022 – Az.: 14 U 54/18 – festgestellt, dass der Sinn einer Nachfrist mit Kündigungsandrohung darin besteht, dem Auftragnehmer bei gehöriger Anstrengung die Chance zu eröffnen, die angedrohte Kündigung noch zu vermeiden. Weitere Ausführungen hierzu finden Sie im Baurechts-Report 2024, Seite 18.

 

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Der BGH mit Urteil vom 15. 02. 2024 – Az.: VII ZR 42/22 – festgestellt, dass das Abstellen auf die (Netto-)Auftragssumme dazu führen kann, dass die zu erbringende Strafzahlung die Grenze von 5 % des Vergütungsanspruches unter Umständen erheblich übersteigt, etwa bei geringeren Massen als bei Vertragsschluss angenommen, und deshalb zu einer unangemessenen Bevorzugung des Auftraggebers führen kann. Weitere Ausführungen hierzu finden Sie im Baurechts-Report 2024, Seite 13 f.

 

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Das OLG Hamm hat mit Beschluss vom 02. 08. 2022 – Az.: 21 U 89/21 – festgestellt, dass der Vertragspartner zudem zumindest die reale Möglichkeit haben muss, die inhaltliche Ausgestaltung der Vertragsbedingungen zu beeinflussen. Weitere Ausführungen hierzu finden Sie im Baurechts-Report 2024, Seite 9 f.

 

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Das OLG Dresden hat mit Beschluss vom 24. 11. 2022 – Az.: 14 U538/22 – festgestellt, dass sich die Dauer des Zeitraums der Nutzung und Prüfmöglichkeit nach der tatsächlichen Nutzung im Einzelfall richtet. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Baurechts-Report 2024, Seite 6 f.

 

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Das OLG Celle hat mit Beschluss vom 21. 02. 2023 – Az.: 4 U 4/22 – festgestellt, dass insoweit darauf ankommt, ob ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der Kündigung des Auftraggebers und dem Ersatzauftrag besteht. Weitere Ausführungen hierzu finden Sie im Baurechts-Report 2024, Seite 2 f.

 

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