Ein Schriftformerfordernis für Nachträge stellt einen Eingriff in die VOB/B „als Ganzes“ dar.

Baurechts-Report 3/2025

Das OLG Nürnberg hat mit Beschluss vom 14. 01. 2025 – Az.: 2 W 2077/24 Bau – festgestellt, dass das „ob“ der Abweichung durch die kundenfeindlichste Auslegung der Regelung zu ermitteln ist. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Baurechts-Report 2025, Seite 11.

 

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