Ein die Kündigungsvergütung reduzierender anderweitiger Erwerb liegt nicht vor, wenn ein bestehender Auftrag vorgezogen wird.
Planerrechts-Report 10/2024
Das OLG Schleswig hat im Urteil vom 17. 07. 2024 – Az.: 12 U 149/20 – festgestellt, dass es sich um einen echten Zusatzauftrag handeln muss, der ohne die durch die Kündigung gewonnenen zeitlichen Kapazitäten nicht möglich gewesen wäre. Erläuterungen hierzu enthält der Planerrechts-Report 2024, Seite 38.