Ein die Kündigungsvergütung reduzierender anderweitiger Erwerb liegt nicht vor, wenn ein bestehender Auftrag vorgezogen wird.

Planerrechts-Report 10/2024

Das OLG Schleswig hat im Urteil vom 17. 07. 2024 – Az.: 12 U 149/20 – festgestellt, dass es sich um einen echten Zusatzauftrag handeln muss, der ohne die durch die Kündigung gewonnenen zeitlichen Kapazitäten nicht möglich gewesen wäre. Erläuterungen hierzu enthält der Planerrechts-Report 2024, Seite 38.

 

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