Planerrechtnews
Auch einem Rechtsanwalt können Verbraucherrechte zustehen.
Das LG Frankfurt/Main hat mit Urteil vom 26. 06 .2023 – Az.: 2-26 O 144/22 – festgestellt, dass es bei der Frage, ob jemand Verbraucherrechte geltend machen könne, nicht auf die jeweiligen Rechtskenntnisse, sondern allein auf den Zweck des Handelns ankomme. Ausführungen hierzu enthält der Planerrechts-Report 2023, Seite 8.
Weicht der Planer eigenmächtig von der vereinbarten Beschaffenheit ab, ist die Planung in der Regel mangelhaft.
Das OLG Hamm hat mit Urteil vom 09. 06. 2022 – Az.: 24 U 38/21 – festgestellt, dass ein Planer sich an die vertraglich vereinbarten Planungsziele halten muss, solange er die Abweichung nicht mit dem Auftraggeber vereinbart hat. Ausführungen hierzu enthält der Planerrechts-Report 2023, Seite 3 f.