Die Planungsziele bei Umbauten sind sorgfältig festzulegen und der vereinbarte Sollzustand muss hinreichend bestimmt sein.
Planerrechts-Report 4/2025
Laut Urteil des OLG Naumburg vom 21.12.2023 – Az.: 2 U 138/22 – kann nur dann beurteilt werden, ob die Kostengrenze eingehalten wird. Zusätzliche Informationen hierzu enthält der Planerrechts-Report 2025, Seite 14 f.