Die Erstellung eines Generalunternehmervertrages ist keine zulässige Nebentätigkeit für Planer.
Planerrechts-Report 2/2025
Das OLG München hat mit Beschluss vom 08. 12. 2023 – Az.: 28 U 3311/23 – festgestellt, dass diese Tätigkeit gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz verstößt. Weitere Details hierzu enthält der Planerrechts-Report 2025, Seite 8.