Liegen die anrechenbaren Kosten oberhalb des Höchstbetrages der Honorartafel, finden die Mindestsätze als „Taxe“ nach § 632 Abs.2 BGB Anwendung.
Planerrechts-Report 6/2025
Das OLG Düsseldorf weist mit Urteil vom 20. 02. 2025 – Az.: 5 U 102/23 – darauf hin, dass die Heranziehung fortgeschriebener Honorartafeln üblich ist. Ausführungen hierzu enthält der Planerrechts-Report 2025, Seite 21 f.