In der Stellung einer Schlussrechnung, in der die Honorarforderung nicht vollständig ausgewiesen ist, liegt regelmäßig kein Verzicht auf eine weitergehende Forderung.
Planerrechts-Report 8/2024
Das OLG Karlsruhe stellt in seinem Urteil vom 28. 10. 2022 – Az.: 4 U 142/20 – fest, dass sich ein Verzichtswille auch nicht aus dem Umstand ergibt, dass ein Mahnantrag wegen offener Schlussrechnung wieder zurückgenommen wird, wenn zuvor eine neue Schlussrechnung angekündigt wird. Ausführungen hierzu enthält der Planerrechts-Report 2024, Seite 29 f.