Ist der Auftraggeber kein Bauunternehmer, kann zur Auslegung einer VOB/C-Regelung nicht auf die Verkehrssitte unter Bauunternehmern abgestellt werden.

Baurechts-Report 7/2024

Das OLG Köln hat mit Beschluss vom 13. 09. 2021 – Az.: 7 U 128/20 – festgestellt, dass stattdessen entscheidend ist, wie ein verständiger, redlicher und nicht rechtlich vorgebildeter Nicht-Bauunternehmer die hier maßgeblichen ATV-Regelungen zum Übermessen ausgehend nach dem Wortlaut und Sinn und Zweck verstehen muss. Weitere Ausführungen hierzu finden Sie im Baurechts-Report 2024, Seite 25 f.

 

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