Eine Frist ist angemessen, wenn sie für einen leistungsbereiten und -fähigen Auftragnehmer im Hinblick auf die durchzuführenden Maßnahmen bei größter Anstrengung einhaltbar ist.

Baurechts-Report 5/2024

Das OLG Oldenburg hat mit Urteil vom 14. 07. 2022 – Az.: 14 U 54/18 – festgestellt, dass der Sinn einer Nachfrist mit Kündigungsandrohung darin besteht, dem Auftragnehmer bei gehöriger Anstrengung die Chance zu eröffnen, die angedrohte Kündigung noch zu vermeiden. Weitere Ausführungen hierzu finden Sie im Baurechts-Report 2024, Seite 18.

 

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