Referenzleistungen müssen der ausgeschriebenen Leistung soweit ähneln, dass sie einen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung eröffnen.
Vergaberechts-Report 5/2024
Das OLG Düsseldorf stellt in seinem Beschluss vom 14. 12. 2022 – Az.: VII Verg 11/22 – fest, dass der Auftraggeber anhand von Referenzen feststellen will, ob der potenzielle Auftragnehmer Erfahrungen auf dem Gebiet der nachgefragten Leistung hat und in der Lage sein wird, den Auftrag auch tatsächlich auszuführen. Siehe hierzu die Erläuterungen im Vergaberechts-Report 2024, Seite 17 f.