Baurechtnews

Das OLG Hamm hat mit Beschluss vom 02. 08. 2022 – Az.: 21 U 89/21 – festgestellt, dass der Vertragspartner zudem zumindest die reale Möglichkeit haben muss, die inhaltliche Ausgestaltung der Vertragsbedingungen zu beeinflussen. Weitere Ausführungen hierzu finden Sie im Baurechts-Report 2024, Seite 9 f.

 

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Das OLG Dresden hat mit Beschluss vom 24. 11. 2022 – Az.: 14 U538/22 – festgestellt, dass sich die Dauer des Zeitraums der Nutzung und Prüfmöglichkeit nach der tatsächlichen Nutzung im Einzelfall richtet. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Baurechts-Report 2024, Seite 6 f.

 

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Das OLG Celle hat mit Beschluss vom 21. 02. 2023 – Az.: 4 U 4/22 – festgestellt, dass insoweit darauf ankommt, ob ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der Kündigung des Auftraggebers und dem Ersatzauftrag besteht. Weitere Ausführungen hierzu finden Sie im Baurechts-Report 2024, Seite 2 f.

 

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