Baurechtnews
Aus einer AGB wird nur dann eine Individualvereinbarung, wenn der Verwender den Kerngehalt ernsthaft zur Disposition stellt und Gestaltungsfreiheit zur Wahrung eigener Interessen einräumt.
Das OLG Hamm hat mit Beschluss vom 02. 08. 2022 – Az.: 21 U 89/21 – festgestellt, dass der Vertragspartner zudem zumindest die reale Möglichkeit haben muss, die inhaltliche Ausgestaltung der Vertragsbedingungen zu beeinflussen. Weitere Ausführungen hierzu finden Sie im Baurechts-Report 2024, Seite 9 f.
Eine Abnahme durch Ingebrauchnahme erfordert eine gewisse von den Umständen des Einzelfalls abhängige Nutzungsdauer und Prüfmöglichkeit durch den AG.
Das OLG Dresden hat mit Beschluss vom 24. 11. 2022 – Az.: 14 U538/22 – festgestellt, dass sich die Dauer des Zeitraums der Nutzung und Prüfmöglichkeit nach der tatsächlichen Nutzung im Einzelfall richtet. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Baurechts-Report 2024, Seite 6 f.
Erst wenn es die Kündigung dem Auftragnehmer ermöglicht, einen Auftrag zu bearbeiten, handelt es sich um einen anzurechnenden Füllauftrag.
Das OLG Celle hat mit Beschluss vom 21. 02. 2023 – Az.: 4 U 4/22 – festgestellt, dass insoweit darauf ankommt, ob ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der Kündigung des Auftraggebers und dem Ersatzauftrag besteht. Weitere Ausführungen hierzu finden Sie im Baurechts-Report 2024, Seite 2 f.


