Zwischen Unternehmern müssen AGB nicht übergeben werden.
Baurechts-Report 9/2024
Das Bayerische Oberste Landesgericht hat mit Beschluss vom 14. 08. 2024 – Az.: 102 AR 84/24– entschieden, dass es ausreicht, wenn der Vertragspartner die Möglichkeit hat, sich in zumutbarer Weise Kenntnis von deren Inhalt zu verschaffen, und anschließend Einigkeit über die Geltung besteht. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Baurechts-Report 2024, Seite 33 f.