Vorbehaltlose Abnahme führt nicht zum Anerkenntnis der geforderten Vergütung.
Baurechts-Report 12/2022
Die vorbehaltlose Abnahme einer Nachtragsleistung durch den Auftraggeber führt grundsätzlich nicht zu einem Anerkenntnis der vom Auftragnehmer dafür geforderten Vergütung. Das OLG Köln – Az.: 16 U 192/20 – hat hierzu entschieden, dass die bloße Hinnahme einer Leistung dafür nicht ausreichend ist. Zur näheren Erläuterung dieses Urteils siehe Baurechts-Report 2022, Seite 45.