Der AG muss in einer Ausschreibung keine Eignungskriterien vorgeben.
Vergaberechts-Report 2/2022
Nach einem Beschluss der Vergabekammer des Bundes – Az.: VK 1-122/21 – ist ein öffentlicher Auftraggeber nicht gezwungen, bestimmte Eignungskriterien vorzugeben. Denn ihm ist es freigestellt, anhand welcher Kriterien er die Eignung der Bieter prüfen möchte und welche Nachweise er insoweit fordert.