Verursacht der Auftragnehmer einen Baumangel, haftet er auch für entgangenen Gewinn, der beim Auftraggeber auf Grund von Nachbesserungsarbeiten entsteht.
Baurechts-Report 11/2023
Das OLG Bamberg hat mit Urteil vom 24. 08. 2023 – Az.: 12 U 58/22 – entschieden, dass der Anspruch auf Mängelbeseitigung alle Schäden umfasst, die durch einen vom Auftragnehmer verschuldeten Mangel entstanden sind. Hierzu zählt auch ein aufgrund der Nachbesserung entstandener Gewinnausfall beim Auftraggeber. Weiter Ausführungen finden Sie im Baurechts-Report 2023, Seite 41 f.