Nur wenn die Forderung einer Sicherheit nach § 650f BGB offensichtlich rechtsmissbräuchlich ist, kann diese verweigert werden.

Baurechts-Report 2/2026

Das OLG Naumburg hat mit Urteil vom 08. 09. 2025 – Az.: 12 U 26/25 – entschieden, dass es nicht rechtsmissbräuchlich ist, in Kenntnis der finanziellen Probleme des Vertragspartners eine Sicherheit zu fordern. Weitere Erläuterungen hierzu finden Sie im Baurechts-Report 2026, S. 14 f.

 

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