Nachgereichte Referenzen können nicht berücksichtigt werden.
Vergaberechts-Report 8/2022
Hat der Auftraggeber Referenzen für unzureichend erachtet, darf er den Auftragnehmer nicht auffordern, weitere nachzureichen, da diese nicht berücksichtigt werden dürfen. Dies hat die Vergabekammer des Bundes mit Beschluss vom 11. 03. 2022 – Az.: VK 1-23/22 – entschieden.