Honorar für über die Zielfindungsphase hinausgehende Planungsleistungen.
Planerrechts-Report 7/2022
Ein Planer kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Vergütung für über die Zielfindungsphase hinausgehende Leistungen verlangen. Diese Voraussetzungen sind einem Urteil des OLG Frankfurt vom 16. 05. 2022 – Az.: 29 U 94/21 – zu entnehmen, im Planerrechts-Report 2022 auf S. 25 f. ausführlich erläutert.