Gerüstvorhaltung: Rechtslage bei Ablauf vereinbarter Nutzungsdauer.
Baurechts-Report 4/2022
Bei einem Vertrag zwischen einem Bauunternehmen und einem Gerüstbauer endet die Pflicht zur Vorhaltung des Gerüsts erst dann, wenn der Auftraggeber dem Abbau zustimmt. Näheres hierzu hat das OLG Düsseldorf – Az.: 24 U 347/20 – im Urteil vom 18. 01. 2022, kommentiert im Baurechts-Report 2022 auf Seite 15 f.