Folgt der Auftraggeber bei der Schadensbeseitigung einem sachverständigen Rat, so hat der Auftragnehmer die Kosten auch dann zu tragen, wenn sich die Leistung als unnötig erweist.
Baurechts-Report 8/2024
Das OLG Düsseldorf hat mit Urteil vom 11. 05 .2023 – Az.: 5 U 155/22 – entschieden, dass der Auftragnehmer das mit der sachkundig begleiteten Beurteilung einhergehende Risiko einer Fehleinschätzung trägt. Weitere Ausführungen hierzu finden Sie im Baurechts-Report 2024, Seite 31 f.