Es ist grundsätzlich ausreichend, wenn dem Auftragnehmer zur Leistungserbringung erforderliche Mittel zum Leistungsbeginn zur Verfügung stehen.

Vergaberechts-Report 5/2023

Das OLG Düsseldorf stellt in seinem Beschluss vom 08. 02. 2023 – Az.: Verg 17/22 – zudem fest, dass bei einer ausnahmsweise hiervon abweichenden Forderung des Auftraggebers, wonach Mittel bereits bei Angebotsabgabe vorhanden sein müssen, sich dies aus den Vergabeunterlagen mit der erforderlichen Klarheit und Eindeutigkeit ergeben muss. Siehe hierzu die Erläuterungen im Vergaberechts-Report 2023, Seite 17 f.
 

Vergaberechts-Report bestellen

Zurück

Fragen oder Probleme?

09466 9400-28