Entschädigung für Nutzungsausfall.
Baurechts-Report 9/2021
Eine Entschädigung für Nutzungsausfall aufgrund von Nachbesserungsarbeiten besteht nur, wenn der Auftraggeber auf die ständige Verfügbarkeit der betroffenen Räume für seine eigenwirtschaftliche Lebenshaltung angewiesen ist. Näheres hierzu ist der Kommentierung eines Urteils des OLG München vom 19. 06. 2020 zu entnehmen, abgedruckt im Baurechts-Report 2021 auf Seite 34.