Enthält der Auftraggeber Unterlagen zur Kostenberechnung vor, reicht eine sorgfältige Schätzung des Architekten zur Erfüllung seiner Erstdarlegungslast aus.
Planerrechts-Report 3/2026
Das OLG Celle hat mit Urteil vom 11. 02. 2026 – Az.: 14 U 172/2 – klargestellt, dass der Auftraggeber die Schätzung unter Vorlage seiner Unterlagen konkret bestreiten muss, bevor der Architekt seinen Vortrag vertiefen muss. Ausführungen hierzu enthält der Planerrechts-Report 2026, S. 29 f.


