Eine längere Bauzeit bedeutet nicht automatisch mehr Honorar.
Planerrechts-Report 10/2025
Das OLG Köln wies im Urteil vom 11. 05. 2023 – Az.: 7 U 96/22 – Honorarmehrforderungen eines Planers für eine längere Ausführungszeit als unbegründet zurück. Welche Voraussetzungen für die Mehrforderung hätten erfüllt sein müssen, finden Sie im Planerrechts- Report 2025, S. 40.


