Eine auffällige Kalkulation bei nur einer unbedeutenden Position rechtfertigt es nicht, in eine detaillierte Überprüfung einzusteigen.
Vergaberechts-Report 2/2026
Die Vergabekammer Sachsen stellt in ihrem Beschluss vom 23. 06 .2025 – Az: 1/SVK/009-25 – klar, dass bei einem willkürlichen und damit rechtswidrigen Aufklärungsverlangen hierauf kein Angebotsausschluss gemäß § 15 EU Abs. 2 VOB/A gestützt werden. Siehe hierzu die Ausführungen im Vergaberechts-Report 2026, S. 13 f.


