Ein Generalunternehmer-Zuschlag wird bei den anrechenbaren Kosten nicht berücksichtigt.
Planerrechts-Report 2/2026
Das OLG Düsseldorf stellt im Urteil vom 19. 12 .2026 – Az.: 22 U 26/25 – klar, dass ein mit der Planung und Objektüberwachung beauftragter Planer bei der Ermittlung der anrechenbaren Kosten den von einem Generalunternehmer angesetzten Zuschlag für die Koordination und Haftung für seine Nachunternehmer nicht ansetzen darf. Weitere Informationen hierzu enthält der Planer-Rechtsreport 2026, S. 5.


