Ein eindeutiger Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Technik belegt noch nicht allein, dass ein Pflichtverstoß vorliegt, der den Haftpflichtversicherungsschutz entfallen lässt.

Planerrechts-Report 11/2025

Das OLG Köln stellt im Beschluss vom 14. 10. 2025 – Az.: 9 U 50/25 – fest, dass das erforderliche Pflichtbewusstsein und Pflichtverletzungsbewusstsein hinzukommen muss. Ausführungen hierzu enthält der Planerrechts-Report 2025, S. 43 f.

 

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