Die Rechtsprechung zum kaufmännischen Bestätigungsschreiben kann auch gegenüber öffentlichen Auftraggebern gelten.
Baurechts-Report 5/2022
Nach der einschlägigen Rechtsprechung sind die Grundsätze des kaufmännischen Bestätigungsschreibens auch bei der Abwicklung von Verträgen mit öffentlichen Auftraggebern anzuwenden, wenn sie – wie ein privater Auftraggeber – Bauverträge abwickeln. Dies hat das OLG Celle – Az.: 4 U 37/20 – mit Urteil vom 26. 02. 2022 entschieden. Siehe hierzu auch Baurechts-Report 2022, Seite 18 f.