Der Auftraggeber muss einem Nachunternehmereinsatz in einem VOB/B-Vertrag nicht zustimmen.

Baurechts-Report 12/2025

Das OLG Köln hat in seinem Urteil vom 08. 11. 2023 – Az.: 16 U 171/21 – klargestellt, dass eine Verpflichtung nur ausnahmsweise besteht, wenn die berechtigten Belange des Auftragnehmers überwiegen. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Baurechts-Report 2025, S. 46 f.

 

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