Der AG kann festlegen, welche elektronischen Mittel der Bieter bei der Einreichung von elektronischen Angeboten zu verwenden hat.

Vergaberechts-Report 10/2024

Das OLG Köln stellt im Urteil vom 07. 02. 2024 – Az.: 11 U 118/20 – klar, dass GAEB-Programme, Windows-PCs und das XML-Format allgemein verfügbar und mit allgemein verbreiteten Geräten kompatibel im Sinne von § 11a Abs. 1 Satz 1 VOB/A sind. Weitere Ausführungen hierzu finden Sie im Vergaberechts-Report 2024, Seite 37 f.

 

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