Der AG ist für die Voraussetzungen des § 5 Abs. 3 VOB/B beweispflichtig.

Baurechts-Report 11/2025

Das OLG München hat mit Beschluss vom 13. 08. 2024 – Az.: 28 U 4768/23 Bau – entschieden, dass der AG darlegungs- und beweispflichtig ist, da die Überschreitung der Ausführungsfrist aufgrund unzureichender Produktionsmittel mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu erwarten war. Weitere Erläuterungen hierzu finden Sie im Baurechts-Report 2025, S. 42 f.

 

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