Das Genehmigungsrisiko kann einzelvertraglich auf den Auftraggeber übertragen werden.

Planerrechts-Report 2/2026

Das OLG München stellt im Beschluss vom 25. 07. 2025 – Az.: 27 U 3575/24 – fest, dass deshalb auch keine Schadensersatzansprüche in Frage kommen. Ausführungen hierzu enthält der Planerrechts-Report 2026, S. 13 f.

 

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