Bauhandwerkersicherung: Gericht kann angemessene Höhe schätzen.

Planerrechts-Report 1/2023

Bei einem Streit über die Höhe einer geschuldeten Bauhandwerkersicherung kann das Gericht auch ohne Beweisaufnahme die Höhe selbst festsetzen (KG Berlin, Urteil vom 08.11.2022 – Az.: 21 U 142/21). Ausführungen hierzu enthält der Planerrechts-Report 2023, Seite 3 f.
 

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