Auch Planungswettbewerbe, die einem Verhandlungsverfahren nach VgV vorgeschaltet sind, können der Nachprüfung unterliegen.
Planerrechts-Report 12/2025
Die Vergabekammer Thüringen hat im Beschluss vom 20. 06. 2025 – Az.: 5090-250-4004/67 – zudem festgestellt, dass Wettbewerbsarbeiten, die zwingende Vorgaben nicht einhalten, auszuschließen sind. Erläuterungen hierzu enthält der Planerrechts-Report 2025, S. 46 f.


