Auch Planungswettbewerbe, die einem Verhandlungsverfahren nach VgV vorgeschaltet sind, können der Nachprüfung unterliegen.

Planerrechts-Report 12/2025

Die Vergabekammer Thüringen hat im Beschluss vom 20. 06. 2025 – Az.: 5090-250-4004/67 – zudem festgestellt, dass Wettbewerbsarbeiten, die zwingende Vorgaben nicht einhalten, auszuschließen sind. Erläuterungen hierzu enthält der Planerrechts-Report 2025, S. 46 f.

 

Planerrechts-Report bestellen

Zurück

Fragen oder Probleme?

09466 9400-28